Für alle Studiengänge gilt der 10. September / 10. Februar als Bewerbungsschluss für das Wintersemester / Sommersemester.
Bis spätestens 15. September / 15. Februar wird den Bewerbern mitgeteilt, ob sie für den gewünschten Studiengang zugelassen werden können.
Bis zum 15. Oktober / 15. März wiederum besteht eine Nachfrist zur Anmeldung. Für diese verspätete Anmeldung ist eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro zu bezahlen.